5 Jahre und 3 Monate Gefängnis für Lina E. im Antifa-Ost Verfahren
Heute morgen wurde Lina E. im sogenannten Antifa-Ost Verfahren zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Mitangeklagten wurden für zwei Jahre und fünf Monate bis drei Jahre und drei Monate verurteilt. Die Grundlage für das Urteil bietet der §129 des Strafgesetzbuchs.
Der Paragraph wurde 1951 eingeführt und sollte angeblich helfen organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Bereits in den 50er Jahren wurde der Paragraph zur Repression gegen die KPD und seit den 90er Jahren besonders gegen die PKK angewandt (§129 b).
Es gibt kaum Anwendungsfälle bei organisierter Kriminalität. Stattdessen sind vor allem linke Aktivist:innen betroffen und unter dem Vorwand werden Linke Zentren und Wohnungen durchsucht. §129 wird deshalb auch als Schnüffelparagraph bezeichnet, da bei „Verdacht“ sämtliche Ermittlungsbefugnisse aus der Strafprozessordnung aktiviert werden.
Ermittler:innen können von Betroffenen und ihrem Umfeld Handys abhören, Onlinechats lesen, Wohnungen verwanzen und Hausdurchsuchungen durchführen. Selten kommt es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren. Lina E. und den Mitangeklagten wird in diesem Fall vorgeworfen, organisierte Faschist:innen angegriffen und verletzt zu haben.
Indizien statt Beweise
Die Bundesstaatsanwaltschaft sieht in dem Verfahren gegen Lina E. aber nicht „den einen erdrückenden Beweis“, sondern die „Gesamtschau“ der Geschehnisse als ausreichend für eine Verurteilung. So wurden in dem Verfahren unklare Indizien, sowie die Aussage eines Kronzeugen, der wegen sexualisierter Gewalt geächtet wurde, zur Verurteilung herangezogen.
Einerseits fehlen also sitchhaltige Beweise, andererseits werden legitime antifaschistische Aktivitäten kriminalisiert. Denn dass selbstorganisierte antifaschistische Arbeit notwendig ist, zeigen immer wieder die Verstrickungen zwischen Faschist:innen und verschiedenen staatlichen Institutionen.
Protest wird verboten
Am Abend vor dem Urteil kündigte die Versammlungs-behörde in Leipzig außerdem an, dass alle spontanen Versammlungen zu dem Urteil am Wochenende verboten werden. Auch die seit langem für Samstag angemeldete Demonstration des „Tag X“ Bündnisses versucht der Staat nun zu unterbinden.
Damit wird jeglicher Protest – den es auf jeden Fall geben wird – von vornherein kriminalisiert. Schon jetzt ist klar, dass die Polizei und die Presse dies im Nachhinein nutzen werden, um ein gewaltvolles und repressives Durchgreifen zu legitimieren und den Protest zu diffamieren.